23.11.2011 · IWW-Abrufnummer 113851
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht: Urteil vom 06.10.2011 – 11 U 44/10
Ein Irrtum bei der Überweisung auf ein Gemeinschaftskonto darüber, dass es sich nicht um ein sogenanntes Und-Konto, sondern ein Oder-Konto handelt, kann im Einzelfall ein unbeachtlicher Motivirrtum und kein erweiterter Inhaltsirrtum sein.
Hier können Sie das Urteil herunterladen:
- als PDF-Dokument
Zum Lesen eines PDF-Dokuments benötigen Sie den Acrobat Reader. Sie können ihn sich hier kostenlos herunterladen!
RechtsgebietAnfechtungVorschriften§ 119 BGB