06.11.2014 · IWW-Abrufnummer 143198
Amtsgericht Bremen: Urteil vom 12.06.2014 – 9 C 72/14
Das Luftfahrtunternehmen schuldet dem Fluggast die Erstattung der zur vorgerichtlichen Geltendmachung eines Ausgleichszahlungsanspruchs erforderlichen Rechtsanwaltskosten unabhängig von einer vorangehenden Inverzugsetzung.
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RechtsgebietKostenerstattungVorschriftenArt. 12 FluggastrechteVO