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  • 06.11.2014 · IWW-Abrufnummer 143198

    Amtsgericht Bremen: Urteil vom 12.06.2014 – 9 C 72/14

    Das Luftfahrtunternehmen schuldet dem Fluggast die Erstattung der zur vorgerichtlichen Geltendmachung eines Ausgleichszahlungsanspruchs erforderlichen Rechtsanwaltskosten unabhängig von einer vorangehenden Inverzugsetzung.


    Hier können Sie das Urteil herunterladen:


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    RechtsgebietKostenerstattungVorschriftenArt. 12 FluggastrechteVO