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  • · Nachricht · Restschuldbefreiung

    Verzicht auf Wirkung der Restschuldbefreiung in AGB

    | In Allgemeinen GEschäftsbedingungen kann weder vollständige noch teilweise auf die Wirkungen der Restschuldbefreiung verzichtet werden. Das hat der BGH mit Urteil vom 25.6.15 (IX ZR 199/14, Abruf-Nr. 178802) klargestellt. |

     

    Dem hat der BGH noch Folgendes hinzugefügt: Der Schuldner kann den Schuldgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam anerkennen.

    Quelle: ID 43578897