07.06.2016 · Fachbeitrag · Sicherheiten
Bauhandwerkersicherungshypothek eines Rechtsanwalts
| Ein Rechtsanwalt und Steuerberater, der Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Haus ausführen lässt, das in erster Linie dazu dient, seinen Wohnbedarf und in untergeordnetem Umfang auch den Betrieb seiner Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei zu decken, ist gemäß § 648a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 BGB nicht dazu verpflichtet, eine Sicherheit nach § 648a Abs. 1 S. 1 BGB zu stellen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig