10.05.2013 · Fachbeitrag · Haftung
Verjährungseinwand bei GbR-Gesellschaftern
| Gewährt die Darlehensgeberin den Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft ein Darlehen, besteht gegen sämtliche Gesellschafter ein gesamtschuldnerischer Rückzahlungsanspruch. Dabei ist unerheblich, ob sich die Gesellschaft zwischenzeitlich aufgelöst hat. Teilzahlungen eines Schuldners stellen ein „Anerkenntnis“ im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB dar, mit der Folge, dass die Verjährung erneut zu laufen begonnen hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig