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  • · Nachricht · Verjährung

    Verjährungsfrist für Schadenersatzanspruch bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen

    | Sind wiederkehrende Leistungen als Schadenersatz zu erbringen, gilt für die Verjährung nicht Deliktsrecht. Anspruch und Verjährungsrecht sind zu trennen. |

     

    Folge: Es gilt die vierjährige Verjährungsfrist (BGH 10.10.11, VI ZR 96/11).

    Quelle: ID 32269790