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  • 01.12.1995 · Fachbeitrag ·

    Änderung des Kinderfreibetrages - Steuerliche Gestaltungen mit Kindern prüfen

    | Für volljährige Kinder wird ab 1996 nur ein Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes weniger als 12.000 DM im Kalenderjahr betragen. Eine Ausnahme gilt lediglich für behinderte Kinder. Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz sollten Sie bei steuerlichen Gestaltungen mit Kindern darauf achten, daß der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld nicht verlorengehen. Beispiel: Mit dem volljährigen studierenden Sohn wird ein "580 DM-Arbeitsverhältnis" vereinbart. Der Sohn hat noch Einkünfte aus VerEigene Einkünfte |