· Fachbeitrag · Steuererklärungen
ESt-Erklärungen 2024 optimal meistern: Die Top 7 im privaten Bereich
von StBin Dipl. Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Jedes Jahr gibt es eine Flut an Steueränderungen, die bei der Erstellung der Steuererklärungen berücksichtigt werden müssen. Hier gilt es in erster Linie, nicht den Überblick zu verlieren. Den Leitfaden für die Jahresabschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen 2024 finden Sie unter iww.de/gstb/downloads . Dieser Beitrag bringt die sieben wichtigsten Neuerungen für die ESt-Erklärung 2024 auf den Punkt. |
1. Grundfreibetrag auf dem Prüfstand
Auf den letzten Drücker hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums vom 2.12.24 (BGBl I 24 Nr. 386) den Grundfreibetrag rückwirkend ab 1.1.24 auf 11.784 EUR erhöht. Allerdings könnte die Höhe nochmals angepasst werden, da der BFH (und ggf. anschließend das BVerfG) prüft, ob die Höhe ausreichend und damit verfassungsgemäß ist (Rev. III R 26/24). Schließlich erreicht der Grundfreibetrag nicht einmal das Niveau des Bürgergeldes. Aufgrund der offenen Rechtslage ergehen Einkommensteuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2023 vorläufig (BMF 25.11.24, IV D 1 ‒ S 0338/19/10006/001).
2. Neuerungen für Kinder in der Steuererklärung
Im Bereich steuerlicher Vergünstigungen für Kinder sind folgende aktuelle Neuerungen und Gerichtsentscheidungen interessant:
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