01.02.1996 · Fachbeitrag ·
Ausbauten und Erweiterungen - keine Vergünstigung für Garagen und Wintergärten?
| Der BFH hat mit Urteil vom 31.3.95 (X R 74/94) den Begriff der Erweiterung stark eingegrenzt. Eine Erweiterung soll steuerlich nur begünstigt sein, wenn dadurch zusätzlicher vollwertiger Wohnraum geschaffen wird und die Räume voll auf die Wohnfläche angerechnet werden. Da (einfache) Wintergärten und Garagen nach der 2. Berechnungsverordnung nicht voll als Wohnfläche behandelt werden, sind sie nach dem BFH-Urteil nicht förderungswürdig. In der Praxis erkennt die Finanzverwaltung Wintergärten und Garagen regelmäßig noch als begünstigte Erweiterungen an. Bei Ihrer steuerlichen Beratung sollten Sie Ihre Mandanten aber auf die geänderte Rechtsprechung und deren Gefahren hinweisen. |
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