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  • 01.01.1996 · Fachbeitrag ·

    Austausch von Kapitallebensversicherungen - Steuerschädlichkeit vermeiden

    | Ein bereits valutiertes Immobiliendarlehen wurde mit einer Kapitallebensversicherung gesichert. Ein Steuerzahler wünscht nun den Austausch der Lebensversicherungen. Aus Sicherheitsgründen will die Bank die alte Lebensversicherung aber erst freigeben, wenn die Abtretungsbestätigung für die neue Lebensversicherung vorliegt. Problem: Zwischen dem Eingang der neuen Bestätigung bei der Bank und dem Eingang der Freigabeerklärung bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft liegen etwa drei Tage Postlaufzeit. Das würde dazu führen, daß zur Absicherung des Darlehens für kurze Zeit beide Lebensversicherungen als Sicherheit abgetreten sind und somit aufgrund der "Übersicherung" eine Steuerschädlichkeit eintritt. Um die Steuerbegünstigung des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG nicht zu verlieren, sollte daher per Vertrag sichergestellt werden, daß nicht beide Verträge gleichzeitig der Sicherung oder Tilgung des Darlehens dienen. Das könnte geschehen, indem die neue Abtretung durch vertragliche Vereinbarung erst mit Freigabe der alten Abtretung wirksam wird. |