01.02.1996 · Fachbeitrag ·
Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Die Zahlung des Gehaltes auf ein "Oder-Konto" ist nicht steuerschädlich
| Bei einem Arbeitsverhältnis unter Eheleuten kann das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug nicht allein deshalb versagen, weil das Gehalt auf ein "Oder-Konto" überwiesen wird, über das beide Ehegatten gleichermaßen verfügungsberechtigt sind. Bei einem Arbeitsverhältnis, das wirksam vereinbart und tatsächlich durchgeführt wird, ist die Zahlung des Gehaltes auf ein eigenes Konto des Arbeitnehmer-Ehegatten als Beweis für ein echtes Arbeitsverhältnis nicht erforderlich. Hat das Finanzamt bei Ihren Mandanten Gehaltszahlungen an den Ehegatten nur wegen dieses Formmangels nicht als Betriebsausgaben anerkannt, sollten Sie die Änderung der Steuerbescheide verlangen, soweit dies noch möglich ist. Unabhängig davon sollten Sie bei aktuellen Gestaltungen Ihre Mandanten aber weiterhin bitten, für den angestellten Ehegatten ein getrenntes Konto mit ausschließlicher Verfügungsmacht für diesen einzurichten (BVerfG 7.11 95,2 BvR 802/90 in "DB" 95,2572). |
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