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  • 01.12.1995 · Fachbeitrag ·

    Ermittlung der Werbungskosten bei Vermietung - keine Vereinfachung für Vermieter?

    | Ab 1996 können Vermieter auf eine Ermittlung der einzelnen Werbungskosten verzichten und stattdessen einen Pauschbetrag von 42 DM pro Jahr und Quadratmeter steuerlich geltend machen. Diese im Jahressteuergesetz vorgesehene Steuervereinfachung ist für die meisten Vermieter Makulatur. Vereinnahmt der Vermieter nämlich - wie üblich - neben der Miete auch eine Pauschale für die Nebenkosten, muß er die Nebenkosten als Einnahmen versteuern und kann sie sogleich als Werbungskosten wieder abziehen. Ergebnis: In vielen Fällen übersteigt die Summe aus Nebenkosten, Reparaturaufwendungen, Versicherungsbeiträgen usw. bereits den Pauschbetrag in Höhe von 42 DM pro Quadratmeter, der Vermieter profitiert somit von der Steuervereinfachung nicht. Es gibt nur einen Ausweg, der aber in den meisten Fällen nicht durchführbar ist: Mit den Mietern wird ab 1996 eine Kaltmiete ohne Nebenkosten vereinbart. Die Mieter kaufen das Heizöl oder Erdgas zukünftig selbst und überweisen auch die übrigen Nebenkosten direkt an die Berechtigten. |