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  • 01.03.1996 · Fachbeitrag ·

    Tantieme-Regelung mit GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern jetzt überprüfen

    | Mit Urteil vom 5.10.94 (BStBl II 95, 549) hat der BFH neue Grundsätze zur Angemessenheit von Tantiemeregelungen mit Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH aufgestellt. Danach gelten Tantiemen grundsätzlich als unangemessen, wenn sie bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern höher sind als 50 Prozent des Jahresüberschusses. Im allgemeinen führen Tantiemeregelungen zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn die Tantiemen höher sind als 25 Prozent der Gesamtbezüge des Geschäftsführers und/oder nicht bei jeder Gehaltsanpassung oder spätestens alle drei Jahre auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Die Finanzverwaltung will das genannte BFH-Urteil anwenden, hat allerdings eine Übergangsregelung geschaffen (BMF 3.1.96, IV B 7 -S 2742 - 71/95, siehe Beilage dieser Ausgabe). Da das Urteil erst am 30.8.95 im BStBl veröffentlicht worden ist, gilt folgendes: |

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