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  • 01.02.1996 · Fachbeitrag ·

    Überversorgung bei Direktversicherung vermeiden

    | Bei Abschluß einer Direktversicherung für den mitarbeitenden Ehegatten sollten Sie darauf achten, daß keine Uberversorgung entsteht. Der BFH hat mit Urteil vom 16.5.95 (XI R 87/93) festgestellt, daß eine Überversorgung vorliegt, wenn die spätere Altersversorgung 75 Prozent der letzten Aktivbezüge übersteigt. Der BFH läßt folgende Vereinfachungsregel zu: Die Finanzverwaltung kann von der Prüfung einer möglichen Überversorgung absehen, wenn die laufenden Aufwendungen für die Altersvorsorge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Altersversorgung usw.) 30 Prozent des derzeitigen steuerpflichtigen Arbeitslohns nicht übersteigen. |