· Fachbeitrag · Steuererklärungen
Abschlüsse und Steuererklärungen 2017 ‒ Teil 1: Brennpunkte im betrieblichen Bereich
von StBin Dipl.-Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Das Erstellen von Abschlüssen und Steuererklärungen ist zwar Alltagsgeschäft, jedoch machen die ständigen Rechtsänderungen eine Routine unmöglich. Der Spagat zwischen einzuhaltenden Vorschriften und dem Ausnutzen von Gestaltungsspielräumen wird immer schwieriger. Damit Sie hierfür gerüstet sind, haben wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen für die betrieblichen Steuererklärungen 2017 kompakt zusammengestellt. Ein Leitfaden für die „Privaten Steuererklärungen“ wird in der nächsten Ausgabe veröffentlicht. |
1. Verfahrensrechtliche Neuerungen
1.1 Digitalisierung und Automatisierung des Besteuerungsverfahrens
Das StModernG vom 18.7.16 (BGBl I 16, 1679) hat das gesamte Besteuerungsverfahren in weiten Teilen reformiert. Da die Finanzverwaltung nicht alle Umstrukturierungsmaßnahmen auf einmal organisatorisch und technisch umsetzen kann, treten manche Neuerungen erst schrittweise in den Jahren 2019 bis 2022 in Kraft. Insbesondere gelten die geänderte Fristenregelung zur Abgabe der Steuererklärungen (§ 149 A0) sowie die komplexe Neugestaltung des Verspätungszuschlags (§ 152 AO) noch nicht für den VZ 2017. Für die Steuererklärungen 2017 müssen Sie aber folgende Änderungen beachten:
- Die Anzahl der Steuerfälle, die ausschließlich maschinell bearbeitet werden, wird deutlich steigen. § 155 AO legt die Umstände fest, unter denen eine Steuererklärung vollautomatisiert veranlagt werden kann.
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