01.04.1996 · Fachbeitrag ·
Umwandlung KG in GmbH - Berücksichtigung der Vordienstzeiten zur Berechnung der Pensionsrückstellung
| Wird eine KG in eine GmbH umgewandelt und wird dem bisherigen Komplementär im Anschluß an die Umwandlung eine Altersversorgung zugesagt, so sind die Vordienstzeiten bei der Berechnung der Pensionsrückstellung zu berücksichtigen (FG Rheinland-Pfalz 19.10.95, 4 K 141/95 - nrkr). Nach Ansicht des FG steht ein Komplementär in einem Dienstverhältnis zu der KG, wenn er für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält. Das Dienstverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis gleich, die GmbH übernimmt gemäß § 613a BGB kraft Gesetzes die Rechten und Pflichten aus diesem Betriebsübergang. |
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