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  • 01.05.1995 · Fachbeitrag ·

    Verdeckte Gewinnausschüttungen mit Selbstkontrahierungsverbot

    | Das Verbot des Abschließens von In-sich-Geschäften nach § 181 BGB gilt auch für den die Kapitalgesellschaft vertretenden Gesellschafter einer GmbH. Damit Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter steuerlich anerkannt werden können, bedürfen diese der zivilrechtlichen Wirksamkeit des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses. |