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  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Steuerliche Behandlung von Eigenkapitalveränderungen bei der GmbH

    von Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln

    | Das bilanzielle Eigenkapital einer GmbH kann auf verschiedene Weise verändert werden. Neben einer ordentlichen Erhöhung des Stammkapitals können z. B. auch Einzahlungen in die Kapitalrücklage vorgenommen oder Gesellschafterdarlehen in die Kapitalrücklage umgebucht werden. Das Eigenkapital kann auch wieder verringert werden. Neben der ordentlichen Herabsetzung des Stammkapitals mit Auszahlung an die Gesellschafter kommt auch in Betracht, die vorhandene Kapitalrücklage aufzulösen und an die Gesellschafter auszukehren oder in ein Gesellschafterdarlehen umzuwandeln. Die steuerlichen Folgen auf der Gesellschaftsebene sowie bei einem privat i. S. v. § 17 EStG beteiligten Gesellschafter werden im Folgenden dargestellt. |

    1. Maßnahmen zur Erhöhung des Eigenkapitals

    1.1 Formelle (ordentliche) Kapitalerhöhung

    Die formelle Erhöhung des Stammkapitals ist in § 55 GmbHG geregelt. Dabei ändern die Gesellschafter nach notariell beurkundetem Beschluss den Gesellschaftsvertrag und verpflichten sich, auf das erhöhte Stammkapital entweder Bar- oder Sacheinlagen zu erbringen. Nach § 57 GmbHG ist die beschlossene Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Bei der Gesellschaft führt die formelle Kapitalerhöhung lediglich zu einer Veränderung des Stammkapitals und löst keine steuerlichen Folgen aus. Bei den Gesellschaftern erhöhen sich die Anschaffungskosten der Anteile an der GmbH um den Wert der erbrachten Bar- oder Sacheinlagen.

     

    Beachten Sie | Bei einer Bareinlage ist die Erhöhung der Anschaffungskosten steuerneutral, während die Sacheinlage ‒ abgesehen von den Fällen der steuerneutralen Einbringung nach den §§ 20 oder 21 UmwStG ‒ beim Gesellschafter zur Gewinnrealisierung führen kann, wenn Wirtschaftsgüter des steuerverstrickten Betriebsvermögens nach § 6 Abs. 6 EStG oder z. B. Beteiligungen i. S. d. § 17 EStG auf die GmbH übertragen und stille Reserven aufgelöst werden.