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  • 01.03.1996 · Fachbeitrag ·

    Vermietung an unterhaltsberechtigtes Kind - Nichtanwendungserlaß der Finanzverwaltung

    | Mietverhältnisse zwischen Eltern und unterhaltsberechtigten Kindern sind nach dem Urteil des BFH vom 28.3.95 (BStBl II, 604) selbst dann anzuerkennen, wenn die Eltern ihrem Kind vor Abschluß des Mietvertrages einen größeren Geldbetrag schenken, den das Kind zur Zahlung der Miete verwendet. Die Finanzverwaltung hat nun auf dieses BFH-Urteil mit einem Nichtanwendungserlaß reagiert. Danach gilt: Ist die Geldschenkung so bemessen, daß die Mietzahlungen allein aus der Substanz des zugewendeten Kapitalvermögens bestritten werden können, ist die Vermietung als Gestaltungsmißbrauch zu beurteilen. |