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  • 01.04.1996 · Fachbeitrag ·

    Vorsteuerabzug ohne wirtschaftliche Tätigkeit

    | Der EuGH hat mit Urteil vom 29.2.96 (Rs. C - 110/94) entschieden, daß eine Gesellschaft den Vorsteuerabzug für Vorbereitungshandlungen in Anspruch nehmen kann, auch wenn sie später keine wirtschaftliche Tätigkeit aufnimmt, die zu steuerbaren Umsätzen führt. Es reicht aus, daß Gegenstände und Dienstleistungen für steuerbare Zwecke bezogen werden - ob dieser Zweck anschließend erreicht wird, ist für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs unerheblich. |