08.10.2008 | Abschreibungsmöglichkeiten
Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA als Instrument zur Steuergestaltung nutzen
von Dr. Hans-Jörg Pflüger, Stuttgart
Durch das Gesetz zur Unternehmensteuerreform 2008 wurden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des § 7g EStG komplett neu definiert. Auch in Zukunft haben dadurch kleine und mittlere Betriebe die Möglichkeit, Abschreibungspotenzial zeitlich vorzuverlagern und so die steuerliche Belastung auftretender Gewinnspitzen auszugleichen.
1. Verhältnis von Investitionsabzugsbetrag zu Sonderabschreibung
Wie bisher unterscheidet der neugestaltete § 7g EStG zwei Alternativen,
- die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (möglich ab VZ 2007)
- und die Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung (möglich ab VZ?2008).
Allerdings unterscheidet sich die Neuregelung teilweise erheblich von der bis einschließlich VZ 2006 möglichen Ansparabschreibung (§ 7g EStG-alt). Wichtigster Unterschied ist, dass man nach der Neuregelung Sonderabschreibungen nach der Investition auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn im Vorfeld kein Investitionsabzugsbetrag gebildet worden ist. Bei der Altregelung war dies hingegen zwingend erforderlich.
2. Welche Unternehmen können den neuen § 7g EStG nutzen?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig