01.06.2000 · Fachbeitrag · Aktiengesellschaften
Unentgeltliche Übertragung von Aktien an verdiente Mitarbeiter der Gesellschaft
| Oftmals werden Aktien durch den Unternehmensgründer unentgeltlich an verdiente Mitarbeiter übertragen; insbesondere kurz vor oder bei Börsengang. Durch die Hingabe der Aktien können Mitarbeiter, die als Leistungsträger des Unternehmens fungieren, enger an das Unternehmen gebunden werden. Die unentgeltliche Übertragung von Aktien ist zudem dann sinnvoll, wenn der Unternehmensgründer im Gründungsstadium nicht über ausreichende liquide Mittel verfügt, um qualifizierten Mitarbeitern ausreichende Gehälter zu zahlen. Gerade bei Börsengängen im Rahmen des Neuen Marktes ist dies zu beobachten. Welche steuerlichen Probleme bei der unentgeltlichen Übertragung von Aktien entstehen können, soll der nachfolgende Musterfall verdeutlichen. Er war Gegenstand eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft. |
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