01.01.1994 · Fachbeitrag · Anrechnungsverfahren
Gestaltungsfragen anläßlich der Umgliederung von EK 56 und EK 36 zum 31.12.1994 und EK 50 zum 31.12.1998
| Die häufigen Steuersatzänderung (bis 31.12.89: 56/36 v.H. - bis 31.12.89: 56/36 v.H. und ab 1.1.94 45/30 v.H.) erfordern eine dementsprechende Umgliederung der nicht mehr aktuellen Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals, um das Ausufern der Gliederungsrechnung zu vermeiden. |
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