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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Anteilsveräußerung

    Steuerliche Verlagerung der Veräußerung

    | Gewinne, die Kapitalgesellschaften durch die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften erzielen, sind nach dem StSenkG ab 1.1.02 steuerbefreit. Bei natürlichen Personen unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen ab diesem Zeitpunkt dem Halbeinkünfteverfahren. Gesellschafter, die ihre Anteile alsbald veräußern möchten, haben daher regelmäßig ein Interesse daran, diese „Steuervorteile“ in Anspruch zu nehmen. Zwar wäre es am einfachsten, den Zeitpunkt für die Anteilsveräußerung auf den 1.1.02 oder später zu legen. Sofern jedoch bereits jetzt ein potenzieller Erwerber vorhanden ist, wird dieser sich selten auf den 1.1.02 vertrösten lassen. Der Erwerber wird in der Regel verlangen, dass er die sofortige Kontrolle über das Unternehmen erlangt. Deshalb müssen Strategien entwickelt werden, die trotz sofortigem Übergang der unternehmerischen Verantwortung auf den Erwerber eine Anwendbarkeit der neuen Regelungen bewirken. Der folgende Beitrag stellt solche Strategien vor. |