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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Anteilsveräußerung

    Stille Reserven noch vor der Steuerverstrickung steuerfrei aufdecken

    | Mit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG auf ein Prozent rutschen viele Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in die Steuerverstrickung. Die neue Grenze gilt ab 1.1.02, wenn das Wirtschaftsjahr der Kapitalgesellschaft mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Bei Beteiligungen, die heute noch nicht steuerverstrickt sind, sollte erwogen werden, diese noch vor dem 1.1.02 (eventuell auch an ein Familienmitglied) zu veräußern. Allerdings ist eine solche Veräußerung nicht immer möglich oder gewünscht. In diesem Fall wäre zu überlegen, die in der Beteiligung ruhenden stillen Reserven noch in 2001 anderweitig aufzudecken. Bei einer späteren Veräußerung wäre dann nur der Unterschiedsbetrag aus dem Veräußerungserlös und dem in 2001 angesetzten Teilwert bzw. gemeinen Wert zu versteuern. |