01.10.2005 | Arbeitnehmer
Sonderprobleme bei der Dienstwagengestellung
In GStB 05, 336 ff. wurde über aktuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gestellung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber berichtet. Nachfolgend wird auf einige Sonderprobleme wie die Behandlung der Kosten für ein Navigationsgerät, die Kostendeckelungsmethode oder die steuerlichen Auswirkungen von Zuzahlungen des Arbeitnehmers eingegangen.
1. Sonderausstattung mit einem „Navigationsgerät“
Dienstwagen werden häufig mit Navigationsgeräten ausgestattet. Bei Anwendung der pauschalen Wertermittlungsmethode ist diese Sonderausstattung auch dem inländischen Listenpreis (kurz: iLP) zuzurechnen. Der BFH hat mit Urteil vom 16.2.05 (VI R 37/04) entschieden, dass der Aufpreis für ein werkseitig eingebautes Satellitennavigationsgerät als Sonderausstattung den inländischen Listenpreis erhöht. Die Steuerfreiheit für Telekommunikationsgeräte nach § 3 Nr. 45 EStG komme nicht zur Anwendung, weil die werkseitig in den Firmenwagen fest eingebaute Anlage jedenfalls kein eigenständiges Wirtschaftsgut sei, dessen Nutzbarkeit getrennt von der Möglichkeit zum privaten Gebrauch des Fahrzeugs bewertet werden könne.
Das Urteil des BFH ist ergebnisorientiert. Bei Geschäftswagen ist die Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG einschließlich der Sonderausstattung zu bewerten. Hierzu zählt auch ein Navigationsgerät. Die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 45 EStG gilt mangels Arbeitnehmereigenschaft bei Geschäftswagen nicht. Der Gesetzeswortlaut des § 3 Nr. 45 EStG wird durch diese Rechtsauslegung jedoch nicht hinreichend berücksichtigt. Auch lässt das Urteil einige für die Beratungspraxis bedeutsame Fragen offen:
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