· Fachbeitrag · Arbeitsschutz
Fünf Brandschutzregeln für die Arztpraxis
von Monika Pohlkamp, MFA und Qualitätsmanagerin, Sendenhorst
| Ein Brand in der Praxis gefährdet nicht nur das Leben von Patienten und Praxispersonal, sondern auch den Fortbestand der Praxis selbst. Daher sollte sich jedes Praxisteam fragen: Wie gut sind wir auf einen Brand vorbereitet? Worauf es beim Brandschutz besonders ankommt, fasst PPA für Sie zusammen. |
Regel Nr. 1: Schaffen Sie eine sichere Infrastruktur!
Zur sicheren Infrastruktur gehört zunächst die technische Brandschutzausstattung. An allen besonders gefährdeten Stellen in der Praxis (Labor, Eingangsbereich, Stromkasten) sollte ein Feuerlöscher angebracht sein. Obwohl die nahezu bundesweite Rauchmelderpflicht nur für Privatwohnungen gilt, haben sich Rauchmelder auch in der Arztpraxis als sinnvolles und preiswertes Warnsystem bewährt. Fluchtwege und Notausgänge dürfen niemals mit Möbeln oder Material zugestellt werden. Zufahrten für Feuerwehr und Rettungswagen dürfen nicht zugeparkt werden. Zusätzlich müssen Fluchtwege deutlich beschildert sein. Eine Brandschutzordnung sowie auf Ihre Praxis abgestimmte Hinweistafeln erleichtern im Ernstfall die Orientierung. Vorlagen können Sie bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anfordern (siehe weiterführende Hinweise).
Regel Nr. 2: Betreiben Sie Elektrogeräte nur nach Vorschrift!
Eine der Hauptbrandursachen ist der unsachgemäße Umgang mit elektrischen Geräten. Dazu gehören thermische Überlastung (zum Beispiel durch Abdecken von Kühlrippen am Kühlschrank), unsachgemäßer Einsatz von Mehrfachsteckdosen, unzureichende elektrische Absicherung oder sogar der Einsatz defekter elektrischer Geräten oder Kabel. Lassen Sie deshalb alle elektrischen Geräte, Kabelverbindungen und Steckdosen alle zwei Jahre durch einen Ingenieur für Arbeitsschutz oder einen Elektrofachmann überprüfen. Eine interne jährliche Überprüfung gibt zusätzliche Sicherheit (siehe PPA 04/2008, Seite 8).
Regel Nr. 3: Lagern Sie Gefahrenstoffe sicher!
Leicht entzündliche oder brennbare Stoffe (zum Beispiel alkoholhaltige Desinfektionsmittel) sind eine weitere Gefahrenquelle. Bitte beachten Sie, dass zur Kennzeichnung ab 1. Juni 2015 für alle Stoffe nur noch die neuen Warnsymbole gelten (zu alten und neuen Symbolen siehe weiterführende Hinweise).

Explosiv | Entzündlich | Brandfördernd | Gas unter Druck |
Lagern Sie solche Stoffe nur in Räumen, wo sie vor Sonneneinstrahlung, Zündquellen oder starken Temperaturschwankungen geschützt sind.
Regel Nr. 4: Weisen Sie Ihr Praxisteam ein!
Sinn und Zweck regelmäßiger Einweisungen des gesamten Praxisteams ist, das Team mit den Brandschutzvorkehrungen in der Praxis vertraut zu machen und das Gefahrenbewusstsein aller MFA zu schärfen. Deshalb sind jährliche Unterweisungen durch den Praxisinhaber gesetzlich vorgeschrieben.
PRAXISHINWEIS | Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Feuerwehr oder Ihrer Gemeindeverwaltung, ob sie Ihnen einen Fachmann (Brandschutzbeauftragten) zur Brandschutzschulung in die Praxis schicken kann. |
Regel Nr. 5: Stellen Sie einen Notfallplan auf!
Wenn Sie alle Vorkehrungen getroffen haben, stellen Sie im Team einen Notfall- oder Katastrophenplan auf (Musterplan zum Download siehe weiterführende Hinweise). Der Plan muss verständliche Informationen enthalten über:
- Fluchtwege, Notausgänge und Sammelplatz für Personen
- Evakuierungsmaßnahmen
- Umgang im Notfall mit Patienten, behinderten oder gebrechlichen Personen
- alle wichtigen Notfallnummern
- Umgang mit dem Feuerlöscher
- Brandklassen A (Feststoffe), B (Flüssigkeiten) und C (Gase)
Weiterführende Hinweise
- Link zur BGW-Homepage: www.bgw-online.de
- Plakat mit Gefahrenstoffsymbolen alt versus neu: http://tinyurl.com/k2hpllz
- Der E-Check: Was ist das eigentlich und wozu ist die Praxis verpflichtet? (PPA 04/2008, Seite 8.)
- Anweisung „Verhalten im Brandfall“ unter www.iww.de/ppa/downloadrubrik/arbeitshilfen
- Checkliste „Brandschutz“ unter www.iww.de/ppa/downloadrubrik/checklisten