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  • 08.03.2011 | Vorsorgemaßnahmen für Notsituationen

    Der verbindliche Notfallplan für jeden Mandanten: Eine gute „Visitenkarte“ zu Mandatsbeginn

    von RA StB FA Steuerrecht Dipl.-Finw. Dr. Bernhard Janssen, Berlin

    Eigentlich empfiehlt ihn jeder Steuerberater seinen Mandanten als Grundbestandteil einer guten Vorsorgeplanung - den Notfallplan. Dennoch war bei einer Literaturrecherche überraschenderweise kein Muster zu finden. Das mag daran liegen, dass der Notfallplan letztlich individuell gestaltet werden muss. Gleichwohl wird man bei seinem Mandanten punkten, wenn man ihm ein „Grundgerüst“ vorgibt, das er dann leicht an seine eigenen Bedürfnisse anpassen kann. Das folgende Muster können Sie jedem Neumandanten quasi zur Begrüßung an die Hand geben.  

    1. Die typische Ausgangssituation

    Der Unternehmer erleidet einen schweren Autounfall und ist hinterher  

    • drei Monate im Koma, überlebt aber und kann seine Funktionen später in vollem Umfang wieder wahrnehmen oder
    • tot.

     

    Für beide Situationen ist ein Notfallplan erforderlich. Mag es dem einen oder anderen noch gleichgültig sein, was nach seinem Tod passiert, so hat die Praxis doch gezeigt, dass viele Unternehmen nicht einmal auf einen längeren, ungeplanten Ausfall des Unternehmers vorbereitet sind. So kommt es durchaus vor, dass nur der Inhaber selbst über das Geschäftskonto verfügen darf. Sind aber für mehrere Monate keine Zahlungen möglich, wird das kaum ein Unternehmen überleben. Der Unternehmer stünde dann nach dem glücklich überstandenen Unfall vor dem Ruin. Das muss nicht sein.  

     

    Der Notfallplan soll nicht nur sicherstellen, dass das Unternehmen gegebenenfalls einen mehrmonatigen Ausfall des „Firmenchefs“ verkraften kann, auch eine geordnete Nachfolge im Falle seines plötzlichen Todes soll erleichtert werden. Die endgültige Regelung der Nachfolge durch Testament und Gesellschaftsvertrag kann der Notfallplan natürlich nicht ersetzen.  

    2. Muster für einen Notfallplan