01.12.2001 · Fachbeitrag · Betriebsaufgabe
Die schleichende Betriebseinstellung
| Häufig ist folgender Fall zu beobachten: Bei einem bislang florierenden Unternehmen fällt ein Großkunde aus. Um sich über Wasser zu halten, veräußert der Unternehmer zunächst ein wertvolles Betriebsgrundstück und später vielleicht eine GmbH-Beteiligung, die er im Betriebsvermögen hält. Erst nach zwei oder drei Jahren stellt sich heraus, dass der Betrieb trotz diverser Notverkäufe aufgegeben werden muss. Nun stellt sich die Frage, ob die Gewinne aus der Veräußerung des Grundstücks und der GmbH-Beteiligung bereits zur Betriebsaufgabe gehören (Folge: steuerbegünstigter Aufgabegewinn = halber Steuersatz oder Fünftel-Regelung) oder ob sie als laufende Geschäftsvorfälle dem vollen Steuersatz unterliegen. |
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