01.03.1998 · Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung
Ausgleich stiller Reserven bei Rückumwandlung einer Betriebsaufspaltung
| In Heft 1/98 haben wir die Rückumwandlung einer Betriebsaufspaltung dargestellt. Im Ausgangsfall waren A und C zu je 30 und B zu 40 Prozent an der Betriebs-GmbH beteiligt. An der Besitzgesellschaft waren jedoch nur A und B zu je 50 Prozent beteiligt. Wir sind nun gefragt worden: Wenn die beiden Gesellschaften zu einer Personengesellschaft zusammengeführt werden, gehen auch stille Reserven, die in der Besitzgesellschaft ruhen, auf C über. Wie kann ein Ausgleich erfolgen? |
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