01.04.2000 · Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung, Umwandlung
Aufgabe oder Fortführung der Einheitstheorie beim Geschäfts- oder Firmenwert?
| Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nach der sogenannten Einheitstheorie ein einheitliches Wirtschaftsgut, das nicht in einen entgeltlich erworbenen (derivativen), sich allmählich verflüchtigenden Teil einerseits und einen vom Unternehmen selbst geschaffenen (originären), nicht aktivierbarenTeil andererseits zerlegt werden kann. Die Fortgeltung der Einheitstheorie steht zwar bereits seit Jahren in Frage; Brisanz gewinnt die Problematik nun aber, weil sich demnächst der BFH mit ihr auseinandersetzen muss. Der Ausgang des Verfahrens könnte erhebliche Bedeutung für Betriebsaufspaltungen und für Umwandlungsfälle haben. |
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