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  • 01.11.2000 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Steuervorteile durch Entnahme eines Betriebsfahrzeugs

    | Seit 1996 besteuert der Gesetzgeber die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw nach der Ein-Prozent-Methode, sofern die tatsächliche Privatnutzung nicht durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nachgewiesen wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Da diese Regelung ausschließlich an die Höhe des Brutto-Listenpreises anknüpft, kann sich bei älteren, bereits abgeschriebenen Fahrzeugen ein überproportional hoher Privatanteil ergeben. In diesen Fällen sollte überlegt werden, ob es nicht steuergünstiger ist, das Betriebsfahrzeug ins Privatvermögen zu überführen und den Pauschbetrag von 0,52 DM je gefahrenen Km für Geschäftsreisen bzw. 0,70 DM je Entfernungs-Km für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb in Anspruch zu nehmen (R 23 Abs. 2 Satz 2 EStR i.V.m. H 38 „Pauschale Kilometersätze“ LStR). |