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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Studierender Sohn als Soft- und Hardwareberater im elterlichen Betrieb

    | Wer für sein Unternehmen neue Computer anschafft, muss das Betriebssystem aufspielen, die Anwendersoftware installieren, die Computer gegebenenfalls vernetzen und die Mitarbeiter schulen. Oftmals benötigt man dafür die Hilfe eines teuren Systemhauses. Vielfach stehen aber auch die eigenen Kinder mit Rat und Tat zur Seite. Doch kann der Betriebsinhaber dem Sohn oder der Tochter auch steuerlich abziehbare Honorare zahlen? Lesen Sie hierzu den folgenden Musterfall. |