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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben, Werbungskosten

    Aktuelles zum Schuldzinsenabzug bei gemischtgenutzten Grundstücken

    | Der BFH hatte mit drei Urteilen vom 27.10.98 entschieden, dass bei der Finanzierung von gemischtgenutzten Grundstücken die Darlehens- und die Eigenmittel gezielt einem bestimmten Gebäudeteil zugeordnet werden dürfen. Die Auswirkungen der Urteile wurden in GStB 99, 118 und 186 vorgestellt. Eigentlich schien es, als wenn die Problematik mit den drei genannten Urteilen vom Tisch wäre. Jedoch kommt es, wie es kommen musste. Offenbar interpretiert die Finanzverwaltung die Urteile in einem anderen Sinne. Das heißt: Wer ein Zweifamilienhaus mit einer fremdvermieteten und einer eigengenutzten Wohnung errichtet, kann nach Ansicht der Finanzverwaltung niemals einen vollen Werbungskostenabzug erreichen. M.E. ist diese Auffassung falsch; vielmehr kann im Idealfall durchaus ein voller Werbungskostenabzug erzielt werden. Die Rechtsprechung des BFH, die eigene Auffassung sowie die potentielle Meinung der Finanzverwaltung werden nachfolgend vorgestellt. |