01.06.1999 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben, Werbungskosten
Beispiele zum Abzug von Schuldzinsen für gemischtgenutzte Grundstücke
| Wer ein gemischtgenutztes Gebäude errichtet, kann ein zur Finanzierung aufgenommenes Darlehen einem bestimmten Gebäudeteil zuordnen (BFH 27.10.98, IX R 44/95, IX R 19/96, IX R 29/96). So kann ein Darlehen beispielsweise nur dem fremdvermieteten Teil zugeordnet werden, während der eigengenutzte Teil mit Eigenmitteln finanziert wird. Die drei bahnbrechenden Urteile des BFH wurden in GStB 99,118 bereits von Wendt kommentiert. In nachfolgendem Beitrag werden die praktischen Auswirkungen der Urteile anhand von Beispielen erläutert. |
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