01.11.2003 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben, Werbungskosten
Zur wirtschaftlichen Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
| Eine umsatzsteuerliche Organschaft vermutet man üblicherweise bei Konzernen oder bei der „klassischen“ Betriebsaufspaltung. Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 3.4.03 jedoch deutlich gemacht, dass eine GmbH auch bereits dann nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG als Organgesellschaft eingegliedert sein kann, wenn ihr Alleingesellschafter mit seinem freiberuflichen Einzelunternehmen zu dieser GmbH mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen unterhält. Diese Rechtsauffassung reduziert die bisherigen Anforderungen für eine umsatzsteuerliche Organschaft und kann im Einzelfall zu großen Vorteilen bei der Umsatzbesteuerung führen (BFH 3.4.03, V R 63/01). (Abruf-Nr. 031378) |
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