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  • 01.10.1997 · Fachbeitrag · Betriebsstätten-Verlagerung

    Steuern sparen mit dem Internet

    | Das Internet gewinnt für die Wirtschaft immer mehr an Bedeutung. Nicht nur als Informationsquelle und Marketinginstrument wird es genutzt; moderne Unternehmen wickeln sogar Geschäfte per e-Mail ab. Auch der steuerliche Berater sollte sich mit dem Internet befassen. Die Betriebsstätte eines Unternehmens kann nämlich mit Hilfe des Internets ins Ausland verlagert und somit eventuell die Steuerlast verringert werden. Möglich macht diese Gestaltung eine neuere Entscheidung des BFH, das sogenannte Pipeline-Urteil. Das Urteil mit seinen Konsequenzen für die Praxis stellen wir Ihnen nachfolgend vor. |