01.10.2000 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Vermeidung der Grundstücksentnahme bei privater Bebauung
| Soll ein Grundstück des Betriebsvermögens mit einem privatgenutzten Gebäude bebaut werden, droht regelmäßig die Zwangsentnahme des Grund und Bodens und damit einhergehend die Besteuerung der stillen Reserven. Eine Gestaltungsalternative bietet jedoch die Bestellung eines Erbbaurechts. Beachten Sie hierzu die folgenden Beispiele. |
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