01.08.2004 · Fachbeitrag · Bilanzierung
Aktuelle Hinweise zur Ansparabschreibung nach § 7g EStG
| Ansparabschreibungen bzw. -rücklagen gemäß § 7g EStG haben in der Gestaltungsberatung einen hohen Stellenwert. Da die Rücklage nach Ansicht der Finanzverwaltung aber oftmals missbräuchlich gebildet wird, kommt es hierüber immer wieder zum Streit. Dennoch hat sich das BMF mit Verlautbarungen zu dieser Vorschrift zurückgehalten. Bislang reduzierten sich die Anweisungen auf ein kurzes Einführungsschreiben aus 1996 (12.12.96, BStBl I, 1441) und zwei punktuelle Ergänzungen aus 1999 (8.6.99, BStBl I, 547) und 2001 (10.7.01, BStBl I, 455). Angesichts der zahlreichen und tief greifenden BFH-Entscheidungen in der jüngeren Zeit hat die Finanzverwaltung ihre Sichtweise nun endlich in einem - bemerkenswert umfangreichen - BMF-Schreiben vom 25.2.04 (BStBl I, 337) dargelegt. Folgt man den dort geäußerten Details, so dürfte § 7g Abs. 3 EStG zukünftig einen erheblichen Teil seines Gestaltungspotenzials eingebüßt haben. Im nachfolgenden Beitrag wird die novellierte Verwal-tungssichtweise anhand von Fallbeispielen vorgestellt. |
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