01.04.2002 · Fachbeitrag · Bilanzierung
Checkliste „Übertragung von Gewinnen aus Anteilsveräußerungen“
| Die Freistellung der Gewinne von Kapitalgesellschaften aus Anteilsveräußerungen (§ 8b Abs. 2 und Abs. 6 KStG) hat schon frühzeitig Kritiker auf den Plan gerufen, die eine vergleichbare Begünstigung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gefordert haben. Nun hat der Gesetzgeber im UntStFG mit § 6b Abs. 10 EStG eine Norm geschaffen, die auch für mittelständische Personenunternehmen die Umstrukturierung des Beteiligungsbesitzes erleichtern soll. Danach können Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen auf andere Wirtschaftsgüter übertragen oder in eine steuerfreie Rücklage eingestellt werden. Allerdings hat der Gesetzgeber mit Worten nicht gegeizt. § 6b Abs. 10 EStG besteht aus 11 Sätzen. Auf den ersten Blick ist die Regelung kaum zu erfassen. Die folgende Checkliste soll daher zur Orientierung dienen und auf Problemfelder aufmerksam machen, um so die notwendige Beratung und Steuergestaltung in diesem für die Praxis wichtigen Bereich zu erleichtern. |
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