01.02.2001 · Fachbeitrag · Bilanzierung
Falsche Bilanzierung durch das Finanzamt muss nicht übernommen werden
| Fast immer führen Betriebsprüfungen zu Beanstandungen und letztlich auch zu Berichtigungen der Bilanzen des Steuerpflichtigen. Zuweilen werden dabei Berichtigungen „zähneknirschend“ akzeptiert, obwohl man der Meinung ist, eigentlich richtig bilanziert zu haben. Dann stellt sich die Frage, ob die „falsche Bilanzierung durch das Finanzamt“ übernommen werden muss oder ob der Steuerpflichtige den aus seiner Sicht richtigen Bilanzansatz beibehalten darf. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig