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  • 01.02.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Betriebliches Arbeitszimmer - bei Finanzierung durch beide Ehegatten nur hälftiger AfA-Abzug

    | Wichtig ist, daß der Vertrag dem entspricht, was unter fremden Dritten üblich ist. Daher sollte ein handelsüblicher Mustermietvertrag verwendet werden, der um individuelle Besonderheiten zu ergänzen ist. Einen Auszug aus einem derartigen Vertrag haben wir Ihnen auf der gegenüberliegenden Seite abgedruckt. |