01.06.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Betriebsaufspaltung droht auch bei unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen
| Eine Betriebsaufspaltung droht bei personenidentischen Gesellschaften auch dann, wenn der eine Gesellschafter über die Mehrheit der Anteile am Besitzunternehmen verfügt, der andere hingegen über die Mehrheit der Anteile am Betriebsunternehmen (BFH 24.2.2000, IV R 62/98). |
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