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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof, Bundesfinanzministerium

    Geldschenkung mit darlehensweiser Rückgewähr anerkannt

    | Ein Darlehen, das Kinder ihren Eltern gewähren, kann auch dann steuerlich anzuerkennen sein, wenn die Valutabeträge aus Mitteln stammen, die den Kindern zuvor von den Eltern geschenkt wurden. Liegt zwischen Schenkung und darlehensweiser Rückgewähr nur ein kurzer Zeitraum, ist dieser Umstand für sich allein genommen unschädlich (BFH 18.1.01, IV R 58/99, Abruf-Nr. 010387). Das BMF hat zu diesem Urteil nun wie folgt Stellung genommen: Abweichend von der bisherigen Verwaltungsauffassung ist eine Abhängigkeit zwischen Schenkung und Darlehen nicht allein deshalb zu vermuten, weil die Vereinbarung von Schenkung und Darlehen ... innerhalb kurzer Zeit erfolgt ist (BMF 30.5.01, IV A 6 - S 2144 - 52/01, GStB 01, R 32). |