01.08.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Eigenheimzulage nur entsprechend dem jeweils erworbenen Miteigentumsanteil
| Erwirbt ein Steuerpflichtiger, der bereits Miteigentümer einer eigengenutzten Wohnung ist, einen weiteren Anteil hinzu, so erhält er für den hinzuerworbenen Anteil nicht die volle Eigenheimzulage. Vielmehr wird der Fördergrundbetrag (5.000 DM bei Neubauten/2.500 DM bei „Gebrauchtobjekten“) nur anteilig entsprechend dem hinzuerworbenen Miteigentumsanteil gewährt (BFH 6.4.2000, IX R 90/97). |
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