01.03.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof/ Europäischer Gerichtshof
Hälftiger Vorsteuerausschluss bei Kfz-Kosten EG-konform?
| Durch § 15 Abs. 1b UStG wird der Vorsteuerabzug aus den Kosten der betrieblichen Fahrzeuge seit dem 1.4.99 drastisch eingeschränkt: Wird ein Unternehmensfahrzeug auch privat genutzt, so kann der Unternehmer die in Rechnung gestellte Vorsteuer aus den Erwerbs- und Betriebskosten regelmäßig nur noch zu 50 Prozent geltend machen. Um diese Einschränkung gegenüber dem EG-Recht abzusichern, hatte der deutsche Gesetzgeber vor Inkrafttreten der Regelung den Rat der Europäischen Gemeinschaft um eine entsprechende Ermächtigung ersucht. Diese war erst am 28.2.00 rückwirkend auf den 1.4.99 erteilt worden. Nachdem bereits das Niedersächsische FG hierzu geurteilt hatte, diese Regelung stehe nicht im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht (Urteil v. 10.2.00, UR 00, 160), hat nun auch der BFH im Revisionsverfahren Zweifel geäußert, ob die Ermächtigung des Rates gültig ist. Er hat daher zur weiteren Klärung das Verfahren ausgesetzt und ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH eingeleitet (BFH 30.11.00, V R 30/00). (Abruf-Nr. 010097) |
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