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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Finanzamt ist grundsätzlich auch an eine rechtswidrige Zusage gebunden

    | Die Bindung an die Zusage einer Finanzbehörde kann entfallen, wenn sie in einer solchen Weise offensichtlich rechtswidrig ist, dass der Steuerpflichtige die Rechtswidrigkeit entweder erkennt oder jedenfalls erkennen kann. Mit diesem Leitsatz des BFH-Urteils vom 16.7.02 (IX R 28/98) wird die für den Steuerbürger wichtige Aussage des BFH verdeckt, dass man sich grundsätzlich auf eine bindende Zusage des FA auch dann verlassen kann, wenn diese rechtsirrig erteilt worden ist. (Abruf-Nr. 021199) |