01.02.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Floating Rate Notes sind keine Finanzinnovationen
| Variabel verzinsliche Wertpapiere, die keine von vornherein bezifferbare Emissionsrendite haben, werden nicht vom Tatbestand des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 S. 1 Buchst. c oder d EStG erfasst, das heißt, dass Veräußerungs- und Einlösungsgewinne außerhalb der Spekulationsfrist nicht versteuert werden. Mit dieser Entscheidung hat der BFH eines der aktuell interessantesten Probleme im Bereich der Besteuerung von Finanzinnovationen zu Gunsten der Kapitalanleger geklärt. Die Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf die Besteuerung von so genannten Floatern, sondern auch auf die Besteuerung von Indexanleihen und anderen Kapitalanlagen (BFH 24.10.00, ). (Abruf-Nr. 001481) |
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