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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Führt ein Studium neben dem Wehr- oder Ersatzdienst zur Kindergeld-Berechtigung?

    | Seit der Neustrukturierung des Familienleistungsausgleichs zum 1.1.96 sieht § 32 EStG vor, dass Wehr- oder Ersatzdienstzeiten bei der Frage des Kindergeldes/Kinderfreibetrages nicht mehr als Begünstigungs-, sondern nur noch als Verlängerungszeiten berücksichtigt werden können. Erst jüngst hatte der BFH diese Regelung auch für verfassungsgemäß beurteilt (BFH 4.7.01, BFH/NV 01, 1493). Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 15.5.02 ermöglicht der VIII. Senat nun jedoch Ausnahmen vom Begünstigungsausschluss dieser Dienstzeiten, indem er befindet, ein neben dem Zivildienst betriebenes Studium könne unter bestimmten Voraussetzungen als Ausbildungszeit i.S. von § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG anzusehen sein (BFH 14.5.02, VIII R 61/01). (Abruf-Nr. 020959) |